AGB

Neubauer Consulting GmbH

§ 1 Geltungsbereich

1.1
Die Neubauer Consulting GmbH mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter der Nummer HRB 143029 B (nachfolgend „NC GmbH“) bietet unter www.myerecruiting.com und www.advertdesk.de sowie unter anderen von myerecruiting und AdvertDesk betriebenen Domains, Dienstleistungen für Unternehmer (nachfolgend: „Auftraggeber“) im Zusammenhang mit der Personalbeschaffung an. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen NC GmbH und ihrem jeweiligen Auftraggeber, sofern der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.2
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen und/oder von diesen abweichen, werden von NC GmbH nicht anerkannt, es sei denn NC GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

2.1
NC GmbH vermittelt für ihre Auftraggeber Werbung und Werbungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Personalbeschaffung. Hierzu zählt insbesondere aber nicht ausschließlich:
Erstellung und/oder Vermittlung sowie Schaltung von Stellenanzeigen und –bannern eines Auftraggebers in bundesweiten Print- und Online- Medien;
Anzeigenmanagement: Insbesondere die Erstellung von E-mail-Accounts für den Auftraggeber, auf die der Auftraggeber für das Anzeigenmanagement zugreift.

§ 3 Vertragsabschluss

3.1
Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief oder bei Buchung über das Online Portal AdvertDesk. Durch das Absenden des Auftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von NC GmbH uneingeschränkt an. Der Vertragsabschluss kommt durch die ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung durch NC GmbH per Email oder Fax zustande. Das gilt auch für die Buchungen über das Online Portal AdvertDesk.

§ 4 Vertragsdauer

4.1
Die Vertragsdauer bestimmt sich nach dem mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Veröffentlichungszeitraum der Stellenanzeigen in Online- und Printmedien. Nach Ablauf der Vertragsdauer endet das Vertragsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

4.2
Für die Vertragsdauer ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt für NC GmbH insbesondere, aber nicht ausschließlich in folgenden Fällen vor:
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers mangels Masse;
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen des Auftraggebers;
Verzug des Auftraggebers bei der Begleichung fälliger Vergütungsansprüche von NC GmbH;
Übermittlung von Daten zur Stellenanzeigenveröffentlichung durch den Auftraggeber, die gegen rechtliche Bestimmungen und/oder Rechte Dritter verstoßen;
Verstoß gegen die Pflichten des Auftraggebers aus untenstehendem § 5.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

5.1
Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, im Falle einer Registrierung auf www.myerecruiting.com und www.advertdesk.de oder auf einer anderen von NC GmbH betriebenen Internetseite zutreffende und vollständige Kontaktdaten (insbesondere aber nicht ausschließlich: Anschrift, Telefonnummer, E-mail-Adresse, Firmenname, Ansprechpartner) anzugeben. Der Auftraggeber garantiert mit der Registrierung, dass die Informationen, die er im Zuge seiner Registrierung oder im Rahmen anderer Interaktionen an NC GmbH übermittelt, richtig und vollständig sind und er keine falschen oder unzureichenden Angaben zu seiner Identität und/oder der von ihm vertretenen dritten Person macht. Verwendet der Auftraggeber im Rahmen der Registrierung auf www.myerecruiting.com und www.advertdesk.de oder einer anderen von NC GmbH betriebenen Internetseite unzutreffende Kontaktinformationen, insbesondere falsche Namen, E-Mail-Adresse, Postanschrift, Kontoverbindungs- und Kreditkartenangaben oder sonstige falsche Informationen, haftet er hierfür vollumfänglich und hat NC GmbH von hierdurch entstandenen Schäden freizuhalten.
Ändern sich diese im Rahmen des Registrierungsprozesses abgefragten Angaben zu einem späteren Zeitpunkt während des Vertragsverhältnisses ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, NC GmbH hiervon zu unterrichten und die geänderten Kontaktdaten an NC GmbH zu übermitteln.
Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, seine im Rahmen der Registrierung auf www.myerecruiting.com und www.advertdesk.de oder einer anderen von NC GmbH betriebenen Internetseite erhaltenen Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) sorgsam aufzubewahren. Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, diese Zugangsdaten an externe Dritte weiterzugeben oder zu übertragen. Hat der Auftraggeber die Verwendung seiner Zugangsdaten durch einen externen Dritten vorsätzlich oder fahrlässig verschuldet, hat er NC GmbH von jedem durch die unbefugte Verwendung der Zugangsdaten verursachten Schaden freizustellen.

5.2
Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die zur Veröffentlichung bestimmte Stellenanzeige vollständig und rechtzeitig vor dem beabsichtigten Veröffentlichungstermin in digitaler Form an NC GmbH zu übermitteln. Sollen Gestaltung und Entwurf der Stellenanzeige von NC GmbH für den Auftraggeber übernommen werden, so ist der Auftraggeber dazu verpflichtet NC GmbH die Stellenanzeigedaten vollständig und rechtzeitig in digitaler Form vor dem beabsichtigten Veröffentlichungstermin der Stellenanzeige zu übermitteln. Für die inhaltliche Richtigkeit und/oder rechtliche Zulässigkeit der an NC GmbH vom Auftraggeber übermittelten Stellenanzeige und/oder der Stellenanzeigedaten einschließlich der Bild- und Textelemente ist alleine der Auftraggeber verantwortlich.

5.3
NC GmbH ist dazu berechtigt, vom Auftraggeber erteilte Aufträge aufgrund ihres Inhaltes und/oder ihrer Form und/oder ihrer technischen Gestaltung nicht auszuführen und/oder bereits veröffentlichte Inhalte wieder zu entfernen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich dann, wenn der Inhalt des vom Auftraggeber erteilten Auftrages gegen gesetzliche und/oder behördliche Bestimmungen und/oder gegen die guten Sitten verstößt und/oder missbräuchlich ist und/oder die Veröffentlichung der vom Auftraggeber übermittelten Stellenanzeige für NC GmbH aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt. NC GmbH ist zur Entfernung solcher vom Auftraggeber übermittelter Inhalte lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und/oder auf Aufforderung des Auftraggebers verpflichtet. Sofern und soweit NC GmbH aufgrund unzulässiger Inhalte und/oder sonstiger Gesetzesverstöße, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, in Anspruch genommen wird, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, NC GmbH von solchen Ansprüchen freizustellen; hiervon sind auch die Kosten der Rechtsverfolgung erfasst.

5.4
Der Auftraggeber garantiert, dass alle an NC GmbH übermittelten Angaben und Inhalte frei von Rechten Dritter und rechtlich zulässig sind. NC GmbH ist nicht dazu verpflichtet die übermittelte Stellenanzeige und/oder die übermittelten Stellenanzeigedaten einschließlich der Bild- und Textelementen und/oder übermittelten sonstigen Angaben auf ihre inhaltliche Richtigkeit und/oder rechtliche Zulässigkeit und/oder die mögliche Verletzung von Rechten Dritter zu überprüfen. Der Auftraggeber garantiert ferner, dass die an NC GmbH übermittelten Stellenanzeigen, Stellenanzeigedaten einschließlich Bild- und Textelementen und sonstigen Angaben die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes einhalten. Darüber hinaus versichert der Auftraggeber, alle Bestimmungen des Datenschutz- und Persönlichkeitsschutzrechtes einzuhalten.

5.5
Die Rechte des Auftraggebers aus dem Vertragsverhältnis mit NC GmbH sind unübertragbar und nicht abtretbar. Eine Vertragsübernahme durch einen Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch NC GmbH.

§ 6 Urheberrechte

6.1
Es werden keinerlei Eigentums- oder Nutzungsrechte, Lizenzen oder sonstige Rechte an der von NC GmbH genutzten Software auf den Auftraggeber durch diesen Vertrag übertragen. Alle Rechte an der von NC GmbH verwendeten Software verbleibt uneingeschränkt bei NC GmbH; dies gilt ebenso für alle Kennzeichen, Titel, Marken und Urheber- sowie sonstigen gewerblichen Rechte von NC GmbH.

6.2
Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die an NC GmbH übermittelte(n) Stellenanzeige(n), Stellenanzeigedaten einschließlich der Bild- und Textelementen und sonstigen Angaben. Der Auftraggeber bestätigt mit dem Zustandekommen des Vertrages, dass er an den von ihm an NC GmbH übermittelten und zur Veröffentlichung in Online- und Printmedien bestimmten Stellenanzeigen, Anzeigendaten einschließlich der Bild- und Textelemente und sonstigen Angaben und Inhalten alle erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz-, und sonstiger Rechte erworben hat bzw. frei über diese verfügen kann.

§ 7 Veröffentlichung der Stellenanzeigen

7.1
Die Stellenanzeigen werden zum mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Termin in Print- und/oder Online-Medien veröffentlicht. Wurde kein Termin zur Veröffentlichung der Stellenanzeigen vereinbart, wird die Stellenanzeige unverzüglich nach Vertragsschluss und Freigabe durch den Auftraggeber (nach § 9 dieser AGB) veröffentlicht.

7.2
Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die zur Veröffentlichung beabsichtigten Stellenanzeigen und/oder Stellenanzeigedaten vollständig und rechtzeitig an NC GmbH zu übermitteln. Für Verzögerungen im Ablauf der Stellenanzeigeveröffentlichung, die auf vom Auftraggeber unvollständigem und/oder verzögert übermitteltem und/oder inhaltlich und/oder rechtlich zu beanstandenden Stellenanzeigedaten und/oder Stellenanzeigen des Auftraggebers beruhen, übernimmt NC GmbH keine Haftung (siehe hierzu auch § 10 dieser AGB).

§ 8 Vergütung der Leistungen; Zahlungsmodalitäten

8.1
Die Vergütung von NC GmbH richtet sich (vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung zwischen NC GmbH und dem Aufraggeber) nach der jeweils im Zeitpunkt des Zugangs des Auftrages des Auftraggebers bei NC GmbH gültigen Preisliste der NC GmbH zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Preisnachlässe, Agenturrabatte und ähnliche Nachlässe auf die jeweils gültige Preisliste der NC GmbH werden nur ausnahmsweise und aufgrund individueller schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und NC GmbH gewährt.

8.2
Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung netto und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung durch NC GmbH bedarf.

8.3
Kommt der Auftraggeber mit der Begleichung einer fälligen Vergütung in Verzug, ist NC GmbH dazu berechtigt, sämtliche Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der fälligen Rechnung einzustellen. Die Dauer der von NC GmbH erbrachten Leistungen, insbesondere die Dauer der Stellenanzeigenschaltung und Stellenanzeigenveröffentlichung sowie die Bereitstellung von E-mail- Accounts für das Anzeigenmanagement wird hierdurch nicht verlängert.

§ 9 Freigabe, Rüge, Rügefrist

9.1
Vor dem Veröffentlichungszeitpunkt der Stellenanzeige und/oder der sonstigen Leistung kann der Auftraggeber einen Korrekturabzug der Stellenanzeige und/oder der sonstigen Leistung bei NC GmbH anfordern. Sollte ein solcher Korrekturabzug Fehler aufweisen, so hat der Auftraggeber diese schriftlich zu korrigieren und NC GmbH diese schriftlichen Korrekturen unverzüglich zukommen zu lassen. Gibt der Auftraggeber die Stellenanzeige und/oder die sonstigen Leistungen frei (wobei die Freigabe auch online auf der von NC GmbH zur Verfügung gestellten Online-Plattform erfolgen kann) , ohne seine Korrekturmöglichkeit auszunutzen oder gibt der Auftraggeber die Stellenanzeige und/oder sonstige Leistung frei, ohne NC GmbH die schriftlichen Korrekturen zukommen zu lassen, haftet NC GmbH mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten nicht für fehlerhafte Stellenanzeigen und/oder sonstige Leistungen.

9.2
Im Falle eines beiderseitigen Handelsgeschäftes ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, die Leistungen von NC GmbH unverzüglich nach Veröffentlichung der Stellenanzeige oder der sonstigen Leistung zu überprüfen und NC GmbH eventuelle Mängel unverzüglich anzuzeigen. Nimmt der Auftraggeber eine solche Mängelrüge NC GmbH gegenüber nicht vor, gilt die von NC GmbH erbrachte Leistung als mangelfrei genehmigt. Die Rügefrist für die Mängelrüge beginnt bei offenen Mängeln mit dem Zeitpunkt der Leistungserbringung, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung.

§ 10 Haftungsausschluss; Verjährung

10.1
Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Auftraggebers ist soweit rechtlich zulässig dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach vorstehendem § 9.2 geschuldeter Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. Mängelansprüche des Auftraggebers sind ferner weder bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit der Leistung von NC GmbH noch bei lediglich unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der von NC GmbH erbrachten Leistung gegeben.

10.2
NC GmbH ist im Falle eines durch den Auftraggeber gerügten Mangels der Leistung zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Erst wenn die Nacherfüllung scheitert, ist der Auftraggeber dazu berechtigt, Minderung zu verlangen oder von einzelnen Leistungen zurückzutreten.

10.3
Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch NC GmbH oder durch Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von NC GmbH haftet NC GmbH nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung von NC GmbH auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

10.4
Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist die Haftung von NC GmbH ausgeschlossen. Insbesondere, aber nicht abschließend, übernimmt NC GmbH keine Haftung für:
Schäden, die durch den Verlust und/oder den Missbrauch der im Rahmen des Registrierungsprozesses auf www.myerecruiting.com und www.advertdesk.de oder auf anderen von NC GmbH betriebenen Internet-Seiten erhaltenen Zugangsdaten des Auftraggebers verursacht wurden;
das Zustandekommen von Kontakten mit geeigneten Bewerbern aufgrund der veröffentlichten Stellenanzeige (n) und/oder sonstigen Leistung;
die Richtigkeit und/oder rechtliche Zulässigkeit der an NC GmbH vom Auftraggeber übermittelten Stellenanzeige (n) und/oder der Stellenanzeigedaten einschließlich Bild- und Textelementen und/oder sonstigen Angaben;
Ansprüche Dritter wegen unzulässiger Inhalte, Angaben, Bild- und Textelemente oder sonstiger Verletzungen rechtlicher Bestimmungen, die der Auftraggeber zu verantworten hat;
fehlerhafte und/oder unvollständige und/oder illegale Inhalte auf Internetseiten, die auf www.myerecruiting.com und www.advertdesk.de oder eine andere von NC GmbH betriebene Internetseite verlinkt sind;
Zusätzliche Veröffentlichungen im Sinne von § 11.3;
Leistungshindernisse und Mängel, die von Dritten, insbesondere von Betreibern von Internetseiten, auf denen die Stellenanzeigen und/oder sonstigen Leistungen veröffentlicht werden, zu verantworten sind;
Leistungshindernisse in Form von höherer Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, behördlichen Maßnahmen und Arbeitskämpfen.

10.5
Alle Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt, an dem der Auftraggeber von dem Mangel Kenntnis hatte oder hätte haben müssen.

§ 11 Geheimhaltung; Datenschutz

11.1
Die Parteien sind verpflichtet, alle Informationen und Daten, die sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses von der anderen Partei erhalten, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Davon ausgenommen sind Informationen, die allgemein zugänglich sind bzw. geworden sind oder bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nachweislich bekannt waren. Unternehmen, die mit einer Partei iSd. §§ 15 ff AktG verbunden sind, sind nicht Dritte im Sinne von vorstehendem Satz 1; gleiches gilt für Personen und Unternehmen, die zur Erfüllung des Vertrages von einer Partei beauftragt wurden und die in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet (worden) sind. Diese Geheimhaltungsverpflichtung setzt sich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für ein Jahr fort.

11.2
Der Auftraggeber wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass NC GmbH seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet.

11.3
Die Seite www.myerecruiting.com und www.advertdesk.de enthält Links zu anderen Internetseiten. NC GmbH übernimmt keine Verantwortung für die Datenschutzpraktiken und/oder den Inhalt dieser Internetseiten. Für illegale und/oder unvollständige und/oder fehlerhafte Inhalte und für Schäden, die aus der Nutzung der verlinkten Internetseiten entstanden sind oder entstehen, übernimmt NC GmbH keine Haftung. Werden die auf den Internetseiten von NC GmbH oder auf einer anderen von NC GmbH betriebenen Internetseite oder auf den Internetseiten Dritter veröffentlichte Leistungen der NC GmbH kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe sogenannter Frames als eigenes Angebot getarnt und veröffentlicht (die „Zusätzliche Veröffentlichung“), wird NC GmbH sich bemühen, eine solche Zusätzliche Veröffentlichung zu unterbinden. NC GmbH übernimmt keinerlei Haftung für eine solche Zusätzliche Veröffentlichung.

§ 12 Sonstige Bestimmungen

12.1
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit keine strengere Form erforderlich ist. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses selbst.

12.2
Auf diese Vereinbarung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Regelungen und des UN-Kaufrechts Anwendung. Erfüllungsort ist Berlin.

12.3
Zuständig für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – das Landgericht Berlin.

12.4
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam und/oder undurchführbar sein und/oder werden, und/oder sollte diese Vereinbarung eine Lücke enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit und/oder Durchführung dieser Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame und/oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und/oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen und/oder der Aufnahme einer lückenausfüllenden Bestimmung zuzustimmen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen, undurchführbaren und/oder fehlenden Bestimmung am Nächsten kommt.

Neubauer Consulting GmbH
Stand: July 2020

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