Die Herausforderung bei der Personalsuche wird von Jahr zu Jahr größer. Schnell schleicht sich das Gefühl von gähnender Leere ein, wenn es um qualifiziertes Personal geht. Ist das wirklich so? Wohl eher scheint es an der Methodik der Personalsuche und oft sogar am Inhalt der formulierten Stellenanzeige selbst liegen, dass es kaum Bewerbungen gibt.

Geht es Ihnen ähnlich? Dann lesen Sie in unserem Beitrag über das dritte Geschlecht und die Verwendung von Bildern in Stellenanzeigen, wie sich potentiell Bewerbende bei der Veröffentlichung von Stellenanzeigen textlich und visuell für sich gewinnen lassen.

Denn eines vorweg:  Nichts ist ein besserer Garant für den gewünschten Bewerbendenrücklauf wie eine rechtlich konforme, inhaltlich und optisch ansprechende Stellenausschreibung.

Richtig gendern in Stellenanzeigen: das dritte Geschlecht

Die geschlechtergerechte Sprache in Stellenanzeigen hatte es bereits in sich, bevor das dritte Geschlecht integriert werden sollte. Praktisch sind Formulierungen wie „Ingenieur/innen“, „Manager (m/w)“ oder „SoftwareentwicklerIn“ auf den ersten Blick nicht. Die Notwendigkeit von Gendergerechtigkeit in Text und Sprache, so auch in Stellenanzeigen, allerdings schon. Diskriminierung oder Klischees der Geschlechter haben darin keinen Platz verloren!

Seit das Bundesverfassungsgericht bereits im Oktober 2017 das „dritte Geschlecht“ neben „männlich“ und „weiblich“ und somit intersexuelle Menschen, in Deutschland allein ca. 100000, rechtlich anerkannt hat, gibt es bei der Formulierung von genderkonformen Stellenanzeigen mitunter Verwirrungen und Fragen. Bis dato gab es das dritte Geschlecht im Personenstandsrecht nicht. Somit ein Meilenstein der deutschen Rechtsgeschichte.

Genderkonform formuliert: die Stellenanzeige (männlich/weiblich/divers)?

Seit dem 1.1. 2019 ist das Personenstandsgesetz geändert und der Eintrag des dritten Geschlechts ins Geburtenregister in Kraft getreten. So müssen laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auch Stellenanzeigen das dritte Geschlecht beinhalten. Um etwaige Rechtsfolgen zu vermeiden, sollten Sie dies bei Ihren Stellenausschreibungen berücksichtigen.

Die Möglichkeiten sind momentan vielfältig, festgelegt sind Sie noch nicht. Was es also unkomplizierter macht als erst gedacht. Um das dritte Geschlecht in Stellenanzeigen aufzunehmen, genügt in der Regel ein „i“ für „inter“ (intersexuell), „d“ wie „divers“ oder „a“ für anders. Ein Hinweis in der Stellenanzeige, dass mit der Ausschreibungen Menschen jeglichen Geschlechts angesprochen werden, ist aber ebenfalls möglich.

Wie Sie Ihre Stellenanzeigen gendergerecht formulieren – Tipps:

  • Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und gendern Sie!
    Die Gerechtigkeit der Geschlechter in Ihren Stellenanzeigen zeigt Ihren potentiellen Mitarbeitenden, wie wichtig Ihnen dieses Thema ist. Diskriminierung hat in Ihrem Unternehmen nichts verloren – und das ist auch gut so. Der Bewerbendenrücklauf wird Sie dafür belohnen.
  • Bleiben Sie flexibel und kreativ in der Formulierung Ihrer Stellenanzeigen!
    Versuchen Sie es mit neutralen, allgemeinen Schreibweisen in Ihren Ausschreibungen und formulieren Sie geschlechtsabstrakt, z. B.: Arbeitskräfte anstatt Mitarbeiter; nutzen Sie Pluralbezeichnungen wie „Auszubildende“ anstatt „Auszubildender“; leiten Sie vom Verb ab: „Bewerbende“ anstatt „Bewerber“ oder sprechen Sie Ihre Bewerbenden einfach direkt an: „Sie beherrschen die englische Sprache verhandlungssicher.“ Anstatt „Bewerber sollten verhandlungssichere Englischkenntnisse mitbringen.“

FAZIT:Die Gestaltung und Veröffentlichung von Anzeigen mit geschlechtergerechte Sprache trägt zu einem positiven Bewerbendenrücklauf bei. Zeigen Sie bereits in Ihren Stellenanzeigen, dass Geschlechterklischees in Ihrem Unternehmen nichts verloren haben und in Ihrem Team Gleichberechtigung gelebt wird. Unter www.geschicktgendern.de finden Sie weitere Beispiele gendergerechter Formulierungen.

Gern beraten wir Sie bei der Gestaltung und Veröffentlichung Ihrer Stellenanzeigen und unterstützen Sie beim Online Recruiting.